Hinter Gittern

Ab heute gilt die bundesweite Stallpflicht für Geflügel – zum Schutz vor Vogelgrippe: Allein in Niedersachsen stehen damit rund 75 Millionen Stück Federvieh unter Hausarrest. Wie reagiert man im Land der Hühnerbarone auf die Seuchenangst?

14 Milliarden Eier

Sie haben kein eigenes Huhn? In Niedersachsen hält man eins für Sie: Der Wirtschaftsgeflügelgesamtbestand im Flächenstaat liegt nicht deutlich unter der Bevölkerungszahl der Bundesrepublik – die Rede ist mittlerweile von 75 Millionen Stück Federvieh. Schon 2003 verzeichnete der Landwirtschaftskammer-Bericht über „Tierproduktion in Niedersachsen“ allein 13.669.000 Legehennen und 28,6 Millionen Schlachthähnchen beziehungsweise -hühnchen, hinzu kommen noch 5 Millionen Puten und etliche Enten – ganz zu schweigen von Perlhühnern oder Gänsen. Der Landesverband der Geflügelwirtschaft ist also eine der bedeutenderen Körperschaften Niedersachsens – und Dieter Oltmann ist sein Geschäftsführer. „In geringem Rahmen“ würden Mehrkosten durch die Vorsorgemaßnahmen entstehen, sagt der – wie hoch, lässt sich nicht beziffern: „Das ist betriebsindividuell.“ Vor allem „Kleinbetriebe und Hobby-Halter“ seien davon betroffen, weil die Verordnung „in Betrieben, die nicht aufstallen können“ eine Stückzahl, keinen Prozentsatz serologischer und tierärztlicher Untersuchungen vorschreibt: Bei Hühnern 10 Proben, bei Enten 15, egal, ob man 20 oder 100 Stück hält. Und wie hoch der Anteil an der Jahresproduktion von 14 Milliarden Eiern liegt. Dass die, selbst wenn sie kurz vor Ostern gelegt wurden, mitunter den Künast-Stempel mit einer Bio-Null oder einer Freiland-Eins tragen, sei „laut EU-Verordnung zulässig: Bei befristeten Maßnahmen dürfen diese Kennzeichnungen weiterhin verwendet werden“, erklärt Oltmann. Erst, wenn die Stallpflicht über 12 Wochen hinaus verlängert würde, „müssten die Legehennenhalter das anpassen“. bes