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Archiv-Artikel

Dynamo-Pflicht für Radfahrer soll fallen

STRASSENVERKEHR Minister Peter Ramsauer will auch die weitverbreiteten Ansteckleuchten zulassen

Von THSC

BERLIN taz | Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat angekündigt, das Verbot von Akkuleuchten an Fahrrädern zu kippen. Radfahrer sollen künftig zwischen Dynamo- und dem hellen Batterielicht wählen dürfen. Der Bundesrat muss den geplanten Neuregelungen noch zustimmen, mit denen die sogenannte Dynamo-Pflicht abgeschafft werden soll.

„Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs – im Grunde rechtswidrig“, sagte Ramsauer der Saarbrücker Zeitung. Obwohl diese Beleuchtung oft heller als alte Dynamo-Lichter und vor allem auch beim Halten sichtbar sei, sei gesetzlich nach wie vor eine Dynamobeleuchtung Pflicht.

Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt man die Pläne daher. „Damit wird eine bestehende Praxis legalisiert“, sagt Eva-Maria Scheel vom ADFC Berlin. Die bisherigen rechtlichen Regelungen entsprächen nicht mehr dem Stand der Technik und seien auch schon mehrfach in der Diskussion gewesen. In der Praxis würden Akku-Lichter am Fahrrad bereits seit Langem geduldet.

Seit den siebziger Jahren sind in Deutschland in der Straßenverkehrszulassungsordnung ausschließlich Dynamos als Fahrradbeleuchtung erlaubt. Wer von der Polizei mit einem batteriebetriebenen Anstecklicht am Rad erwischt wird, muss bis zu 15 Euro Bußgeld zahlen.

Durch Änderungen am Paragraf 67 der Verordnung sollen neben dem Dynamo nun auch „wiederaufladbare Energiespeicher“ zugelassen werden. Anders als der Dynamo müssen sie nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Allerdings ist die Nutzung nur zulässig, wenn das Licht eine Anzeige der verbleibenden Akkuleistung besitzen. Bei vielen im Handel erhältlichen Ansteck-Leuchten ist das nicht der Fall.

Der Bundesrat wird über die Neuregelung am kommenden Freitag abstimmen. Der Verkehrsausschuss hatte sich am vergangenen Dienstag für eine Änderung der Verordnung ausgesprochen. THSC