: Amtsgericht verurteilt Schanzenfest-Randalierer
KÖRPERVERLETZUNG Wegen Flaschenwürfen bekommt ein 23-Jähriger sieben Monate auf Bewährung
Das Hamburger Schanzenfest außer Kontrolle: Unter den rund 300 Randalierern war im Juli 2009 auch der 23-jährige Hamburger, der gestern vom Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit Glasflaschen auf Polizisten geworfen hatte. Zwei Beamte habe er am Rücken getroffen, jedoch offenbar nicht verletzt. Das wertete die Richterin als strafmildernd: „Doch es waren mehrere Flaschen, die sie warfen. Das zeigt, dass sie in dieser Situation jedes Maß verloren hatten.“
Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, da er in der Tat keinen minder schweren Fall sah. Der Angeklagte habe die Beamten zwar nicht verletzt, „das nahm er aber billigend in Kauf“, sagte er. Drei Zivilpolizisten hatten den Mann beobachtet und traten als Zeugen auf. Quer durch die Stadt waren sie ihm bis an eine U-Bahnstation gefolgt. Obwohl er Kapuze und zeitweise auch eine Sturmmaske trug, erkannten sie ihn alle wieder.
Sein Verteidiger äußerte Zweifel an den Erinnerungen der Beamten und kritisierte, dass Videoaufzeichnungen der Polizei nicht als Beweismittel ausgewertet wurden. Der Polizei gab er eine Mitschuld an der Eskalation: „Es war ein friedliches Fest. Erst das Auftauchen der Polizei führte dazu, dass es zu Auseinandersetzungen kam.“ Er beantragte für seinen Mandanten eine Geldstrafe. Für die Richterin aber gab es keinen Zweifel an der Identifizierung des Mannes, auch wenn der zu den Vorwürfen schwieg. Die Bewährungsstrafe sei für den 23-Jährigen der „ultimative und letzte Warnschuss“. (dpa)