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Archiv-Artikel

Schulwege sind zu lang

URTEIL Gericht gibt Beschwerden statt

Das Bezirksamt Mitte muss sich neue Ideen für die Zuweisung einer Schule einfallen lassen. Der Zuschnitt der Einschulungsbereiche im Bezirk verstößt teilweise gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher mehreren Schulanfängern die Aufnahme in die von ihnen begehrte Wunschschule zugesprochen.

Das Bezirksamt Mitte hatte verschiedene Schulen des Bezirks zu gemeinsamen Einschulungsbereichen zusammengefasst. Zum Einschulungsbereich 07 gehören die Grundschule am Arkonaplatz, die Kastanienbaum-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz, die Papageno-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule und die Heinrich-Seidel-Grundschule. Mehrere im früheren Einschulungsbereich der Grundschule am Arkonaplatz wohnende Schulanfänger hatten sich um die Aufnahme in diese Schule bemüht, waren aber gescheitert, weil sie die für gemeinsame Einschulungsbereiche geltenden Aufnahmekriterien nicht erfüllten und kein Losglück hatten.

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Eilanträgen auf Aufnahme in diese Schule statt. Die gemeinsamen Einschulungsbereiche seien rechtswidrig, weil diese den Grundsatz der altersangemessenen Schulwege unberücksichtigt ließen. Auch im Fall gemeinsamer Einschulungsbereiche müssten altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule bestehen, die von Schulanfängern unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu Fuß zu bewältigen seien. Der Zuschnitt des Einschulungsbereichs lasse diesen Grundsatz außer Acht. Einige Kinder hätten einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und damit einen mehr als 45-minütigen Fußweg in Kauf nehmen müssen.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (taz)