piwik no script img

Archiv-Artikel

„Es gab ein Kamingespräch“

VERKÜNDUNG Der Staatsgerichtshof stellt klar, wie weit der Senat die Bürgerschaft informieren muss

Von BES
Peter Erlanson, 50

■ Vorsitzender der Die Linke-Bürgerschaftsfraktion und deren Sprecher für Inneres und Verfassung.

taz: Herr Erlanson, wird der Staatsgerichtshof heute die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz kippen?

Peter Erlanson: Schön wär’s: Aus unserer Sicht bleibt die ein neoliberaler Sündenfall. Aber den kann auch der Staatsgerichtshof nicht rückgängig machen. Darum geht’s nicht.

Sondern?

Es gibt in der Landesverfassung den Artikel 79, der klar stellt, dass und wie der Senat die Bürgerschaft einbeziehen muss, wenn er Maßnahmen vorbereitet, die ins Haushaltsrecht eingreifen. Und das tut die Schulden-Bremse ja eindeutig – und der Senat hat ihr im Bundesrat zugestimmt hat.

Ohne Sie zu informieren?

Nicht ausreichend. Es gab so ein Kamingespräch, bei dem Jens Böhrnsen salbungsvoll etwas darüber erzählt hat, wie er Bremen mit ruhiger Hand aus der Krise steuern will. Aber das reicht uns nicht: Wenn man im Parlament über ein Gesetz abstimmen soll, möchte man als Abgeordneter doch vorher auch den Wortlaut kennen.

Und der Staatsgerichtshof gibt Ihnen Recht?

Da bin ich ganz zuversichtlich. Ich habe auch das Gefühl, dass der Senat damit rechnet – und deshalb jetzt in einer Art vorauseilendem Gehorsam das macht, was wir fordern.

Politik auf dem Gerichtsweg zu machen ist aber auch nicht so toll…

Sicher wäre es besser, wenn Politik selber Lösungen hinbekäme. Aber wenn nicht, kann man ja deshalb nicht hinnehmen, dass fundamentale Rechte des Parlaments verletzt werden. Dafür leben wir schließlich in einem Rechtsstaat, zu dem sich Die Linke auch bekennt. INTERVIEW: BES

Entscheidungsverkündung: 10 Uhr, Justizzentrum Am Wall, Sitzungssaal 4 im EG