: Nach dem Sturm
„Kartell- und Medienrecht waren im Springer-Verfahren angemessen“: eine Diskussion über Medienvielfalt
Die gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 durch den Springer-Verlag hat Monate lang Staub aufgewirbelt, der sich nun langsam legt. Genau der richtige Zeitpunkt also für die Diskussion über Medienkonzentration und -vielfalt, die gestern auf Einladung der Grünen-Politiker Grietje Bettin und Matthias Berninger in Berlin stattfand.
„Der derzeitige Regelungsfächer ist überholt, taugt nicht mehr für die derzeitige Entwicklung“, hatte der Chef des Adolf Grimme Instituts, Uwe Kammann, letzte Woche in der taz geschrieben und damit vielen aus dem Herzen gesprochen, die das Bandenspiel zwischen Bundeskartellamt, der Kommission zur Konzentration im Medienbereich (KEK) und den Landesmedienanstalten im Fall Springer als verwirrend, wenn nicht gar als unsachgemäß empfanden.
Doch in der gestrigen Expertenrunde – die vom Fusionsfan Wolf-Dieter Ring von der Bayrischen Landesmedienanstalt (BLM) bis zum Fusionsverhinderer Dieter Dörr, dem KEK-Vorsitzenden, reichte – herrschte fast so etwas wie Eintracht: In der Springer-Sache habe sich die Trennung zwischen kartellrechtlicher und medienrechtlicher Prüfung bewährt. Eine zentrale Medienaufsicht, die beides verbindet, wurde vom Teilnehmerkreis bis auf den Dortmunder Medienwissenschaftler Horst Röper einhellig abgelehnt.
„Bis zu Springers Antrag auf Genehmigung der Übernahme gab es eine Reihe von Rechtsbegriffen, die unbestimmt waren, weil sie noch nie angewendet werden mussten“, erklärte der Medienrechtler Wolfgang Schulz die unübersichtliche Regelungslage. Das Prüfungsverfahren habe aber für die nötige Klärung gesorgt – von fehlender Rechtssicherheit könnte deshalb nicht mehr die Rede sein. Einer Einschränkung des Auslegungsspielraums der KEK, wie sie etwa BLM-Chef Ring forderte, erteilte Schulz damit eine klare Absage.
Auch Rings Anklage, das deutsche Kartellrecht würde eine „Inländerdiskriminierung“ zulassen, weil ein ausländischer Investor weniger Probleme als Springer hätte, sich in den deutschen Fernsehmarkt einzukaufen, wurde abgebügelt: Das Kartellrecht unterscheide nicht zwischen Inländern und Ausländern, sondern zwischen den verschiedenen Beteiligungsgraden, sagte Andreas Arndt von der Monopolkommission. Ausländische Investoren würden momentan nur leichter zum Zug kommen, weil sie eben noch nicht überall beteiligt wären.
Und in noch einer Sache herrschte Konsens: dass nämlich das deutsche Konzentrationsrecht nicht so sehr reformiert als vor allem erweitert gehört – damit endlich auch neu entstehende Medienkonzerne wie die Telekom, die bereits die Verbreitungswege kontrolliert, selber kontrolliert werden können. HPI