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Erneut verurteilt

URTEIL Gericht bestätigt Strafe gegen Anwalt

Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat ein Urteil gegen den linken Rechtsanwalt Jan Sürig bestätigt (Az. 2 Ss 35/ 13).

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sei die Verurteilung wegen Beleidigung eines Richters durch das Landgericht gerechtfertigt gewesen, die Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 2.000 Euro bleibe damit gültig. Bei Sürigs Vorwurf in einem Abschiebe-Prozess, „Sie vertreten hier Auffassungen, die in diesem Staat zuletzt 1934 mit den Nürnberger Rassegesetzen vertreten worden sind“, handele „es sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Ehre und einen kaum hinnehmbaren Ausdruck der Missachtung“ des mittlerweile pensionierten Richters, urteilte das OLG. Nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person habe im Vordergrund gestanden. Es war in dieser Sache der fünfte Prozess. Sürig wurde 2006 vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, 2009 vom Landgericht aber zunächst freigesprochen.  taz