Frauensenator weist Kritikerinnen ab

GLEICHSTELLUNGSGESETZ Harald Wolf meint: Nicht er habe die anstehende Änderung des Gesetz verzögert, sondern die Senatoren von der SPD. Bei denen gebe es sogar „Widerstand gegen einfachste Kontrollrechte“

Frauensenator Harald Wolf (Linke) wehrt sich gegen Vorwürfe der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, er habe sich bei der Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes zu viel Zeit gelassen. „Die SPD-Frauen müssen sich damit eher an die eigenen SPD-Senatoren wenden“, sagte Wolf am Sonntag der taz. Er habe den Entwurf bereits im September vorgelegt – es seien dann SPD-Senatoren gewesen, die eine Einigung im Senat monatelang verzögert hätten. Wolf: „Dort gibt es Widerstand gegen einfachste Kontrollrechte.“

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob offene Posten in den Vorständen von landeseigenen Unternehmen öffentlich bekannt gegeben werden sollen. Die Befürworter meinen, dies gebe geeigneten Frauen die Chance, sich auf die Posten zu bewerben. Das Abgeordnetenhaus hatte daher das Berliner Betriebegesetz geändert, um darin die Pflicht zur Ausschreibung zu verankern. Harald Wolf war allerdings der Ansicht, die Gesetzesänderung sei wegen eines Formfehlers nicht gültig. Er protestierte daher nicht, als der Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe im vergangenen Jahr einen Vorstandsposten ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe besetzte. Außerdem gebe es viel bessere Wege, um Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

Wolf erhielt für die Position viel Kritik, auch von Frauenpolitikerinnen aus der eigenen Koalition. Und er lenkte ein: Als die landeseigene Investitionsbank im vergangenen Sommer einen neuen Chef brauchte, wurde der Posten offen ausgeschrieben. Das brachte übrigens nur eine Bewerberin – über eine Personalagentur konnte man dagegen Frauen gezielt ansprechen.

Harald Wolf verweist jedenfalls darauf, er habe sich stets für Frauen in Führungspositionen eingesetzt. So wird die Berliner Stadtreinigung etwa seit 2007 von Vera Gäde-Butzlaff geleitet – Wolf ist dort Aufsichtsratsvorsitzender. Außerdem ist die Zahl der weiblichen Aufsichtsräte bei landeseigenen Unternehmen in seiner Amtszeit von 6 Prozent auf rund 50 Prozent gestiegen.

Doch die öffentliche Bekanntgabe offener Vorstandsposten ist weiterhin vom Abgeordnetenhaus gewollt. Das wird jetzt über den inzwischen vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf beraten. Darin ist diesmal die Pflicht zur Ausschreibung offener Posten so verankert, dass alle Senatsmitglieder sie akzeptieren. SEBASTIAN HEISER