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Archiv-Artikel

Mit Daten gegen den Terror

EU-Justizminister beschließen Speicherung von Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate. Die Details müssen jetzt die Mitgliedsstaaten regeln

BRÜSSEL taz ■ In der Rekordzeit von knapp fünf Monaten haben sich Regierungen und EU-Parlament auf ein Rahmengesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt. Gestern schlossen die Justizminister in Brüssel das Verfahren ab. Die Mitgliedsstaaten müssen nun gesetzlich vorschreiben, dass Telefongesellschaften und Internetprovider mindestens sechs Monate speichern, mit wem ihre Kunden telefoniert haben oder wem sie eine E-Mail geschickt haben. Bei Handynutzern wird auch der Ort registriert, an dem sich der Kunde zu Beginn des Telefonats aufhielt.

Die Details bleiben den Mitgliedsstaaten überlassen. Die maximale Speicherzeit wird allerdings von Brüssel auf 2 Jahre begrenzt. Internetprovider hatten sich gegen das Vorhaben gewehrt, weil der Speicheraufwand enorm hoch ist. In welcher Form die Firmen für die zusätzlichen Kosten entschädigt werden, bestimmen ebenfalls die Mitgliedsstaaten. Bundesinnenminister Schäuble hatte mehrfach betont, für die zusätzliche Infrastruktur gebe es kein Geld vom Staat.

Justizministerin Zypries hatte noch im September gesagt, sie sei vom Nutzen der Datenberge nicht überzeugt. Damals hatte der britische Innenminister nach den Anschlägen auf Londoner U-Bahnen massiv für das Projekt geworben. Gestern stimmte Zypries dem Gesetz zu. Auch das Europaparlament hat seine Bedenken zurückgestellt, da die Briten sonst versucht hätten, einen Ratsbeschluss ohne Parlamentsbeteiligung durchzusetzen. Außerdem hat Innenkommissar Frattini den Abgeordneten als Gegenleistung versprochen, ein Gesetz zum verbesserten Datenschutz in der gemeinschaftlichen europäischen Innenpolitik einzubringen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist weiterhin strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung. „Der Staat bedient sich hier der Hilfsdienste der Wirtschaft. Ich befürchte, dass diese Daten nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordert die Musikindustrie bereits seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern sogenannter Tauschbörsen im Internet.“ DANIELA WEINGÄRTNER