: BVG macht sich ein Bild von den Fahrgästen
Ab Ende März nehmen Kameras ein Jahr lang rund um die Uhr die Vorgänge auf den Bahnsteigen dreier U-Bahn-Linien auf. Nach anfänglicher Kritik hat die Datenschutzbehörde zugestimmt. Betroffen sind wahrscheinlich U 2, U 6 und U 8
Wer sich künftig auf den U-Bahnhöfen danebenbenimmt, muss damit rechnen, tatsächlich belangt zu werden. Denn anders als bisher werden die Vorgänge auf den Bahnsteigen von drei Linien ab Ende März nicht nur von Videokameras gefilmt, sondern auch aufgezeichnet. Erst 24 Stunden später werden die Daten überschrieben. Bisher wird offiziell nicht bekannt gegeben, um welche drei U-Bahn-Linien es sich handeln wird; wahrscheinlich ist, dass die U 2, die U 6 und die U 8 betroffen sind.
Bisher war es so, dass an 175 Berliner Bahnhöfen zwar 800 Videokameras installiert waren, gehortet werden durften die Aufnahmen jedoch nicht. Nach sechs Minuten wurden die Daten automatisch gelöscht. Zum Aufspüren von Straftätern auf U-Bahnhöfen blieb den Angestellten in der Leitzentrale nur die Möglichkeit, sich nach dem Zufallsprinzip durchzuzappen. Nur wenn ihnen etwas auffiel, durften sie den Aufnahmemodus drücken. Ansonsten war das Aufzeichnen verboten.
Nach dem neuen Konzept dürfen die Kameras künftig von vornherein alles aufnehmen. Wenn nichts passiert, werden die Aufnahmen erst 24 Stunden später überschrieben. „Die neue Form der Videoüberwachung soll vor allem abschreckende Wirkung haben und das Sicherheitsempfinden von Fahrgästen verbessern“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.
Berlins Datenschützer hatten zuvor das BVG-Konzept zur Videoüberwachung kritisiert. Datenschutzrechtliche Maßnahmen wie auf die Überwachung hinweisende Schilder seien unzureichend gewesen. Zudem sei nicht geklärt gewesen, wie im Falle einer tatsächlichen Straftat die Videodaten den ermittelnden Beamten der Polizei übergeben werden.
„Diese Bedenken sind nun ausgeräumt“, sagte Hanns-Wilhelm Heibey, Stellvertreter des Berliner Datenschutzbeauftragten. Er habe gefordert, auf den bewachten Bahnhöfen deutliche Hinweisschilder anzubringen; schließlich sind laut dem Berliner Datenschutzgesetz heimliche Bildaufzeichnungen verboten. Darauf sei die BVG eingegangen, so Heibey: „Wir haben keine prinzipiellen Einwände mehr.“
BVG-Sprecherin Reetz versicherte, dass die Videos nur von einer „Hand voll ausgewählter BVG-Mitarbeiter“ ausgewertet werden, und das auch nur zur Verbrechensbekämpfung“. Details dürfe sie zwar nicht nennen, aber sie könne garantieren, dass die Videodaten nicht unkontrolliert in Umlauf kommen.
Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Anschließend wird ein unabhängiger Wissenschaftler den Testlauf evaluieren. Erst danach will die BVG entscheiden, ob sie die aufgezeichnete Videoüberwachung auf das gesamte U-Bahn-Netz ausweiten wird. Heibey wies darauf hin, dass für eine dauerhafte Überwachung noch lange nicht alle Bedenken ausgeräumt sind: „Es gibt noch viele Unklarheiten.“ FELIX LEE