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Archiv-Artikel

NEUES NATURSCHUTZGESETZ GILT AUCH IN KREUZBERG Wilder Wein an Brandschutzmauer gerettet

Von CVI

Eine riesige wilde Weinpflanze an einer Kreuzberger Hauswand scheint gerettet. Wie die taz am Mittwoch erfuhr, hat die Untere Naturschutzbehörde die für den heutigen Donnerstag geplante Entferung des wilden Weins an der Brandwand von der Boppstraße 10 zur Hausnummer 11 untersagt. Die beiden Hausverwaltungen hatten geplant, den Weinstock zu entfernen und anschließend kleinzuhäckseln (die taz berichtete). Doch das wäre illegal: Das seit dem 1. März geltende neue Bundesnaturschutzgesetz verbietet dies zwischen März und September ausdrücklich. Zahlreiche Anwohner hatten gegen die Pläne der Hausverwaltungen protestiert. Sie waren anfangs bei den Behörden jedoch auf völliges Desinteresse gestoßen. Bisher fehlt auch jede nachvollziehbare Begründung für den geplanten Kahlschlag.

Innerhalb weniger Stunden hatte es der Fall am Mittwoch bis auf den Schreibtisch der Staatssekretärin beim Senat für Stadtentwicklung geschafft. Von dort kam nun Entwarnung. Insbesondere Dirk Behrendt, grüner Wahlkreisabgeordneter, und Daniel Wesener, Sprecher der grünen BVV-Fraktion im Bezirk, hatten sich für das mehr als 25 Jahre alte Biotop eingesetzt. CVI