Der Haken mit dem Graben

Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Pläne für Ortsumgehung Finkenwerder

Der Hakengraben an der Alten Süderelbe darf vorerst nicht verlagert werden. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern vorläufig entschieden und damit eine neue Hürde für den Bau der Ortsumgehung Finkenwerder errichtet. Diese Trasse soll das erweiterte Airbus-Werk südlich umgehen und entlang der Alten Süderelbe zur A 7 führen.

Nach Ansicht des OVG allerdings ist die Planfeststellung für diese Trasse vom 28. Oktober 2004 „voraussichtlich rechtsfehlerhaft“. Sie widerspreche dem Flächennutzungsplan. Zudem sei die alternative Straßenführung, die so genannte Bezirkstrasse, nicht gründlich geprüft worden. Diese aber sei, so die Kammer, „unter mehreren Gesichtspunkten deutlich günstiger“ als die vom Senat favorisierte Streckenführung. Vor allem sei sie „deutlich kürzer“ und würde zudem „weniger private Obstbauflächen in Anspruch nehmen“.

Damit gab das OVG Obstbauern aus Neuenfelde bis zum Hauptsacheverfahren vorläufigen Rechtsschutz, die gegen ihre Enteignung klagen. Nicht betroffen von dem Beschluss ist die Trassenführung direkt am Airbus-Werk, gegen die etwa 200 Einwendungen in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht vorliegen. Wann dieses darüber befindet, ist noch unklar. SMV