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Archiv-Artikel

Billigjobs unzulässig

Arbeitslose dürfen nach einer Entscheidung des Berliner Sozialgerichts nicht in Stellen vermittelt werden, deren Bezahlung unter dem Sozialhilfeniveau liegt. Die Arbeitsagenturen dürften derartige Stellenangebote nicht unterbreiten, urteilte das Gericht in einer gestern veröffentlichten Entscheidung. Das Sozialgericht hatte den Fall einer 44-jährigen Arbeitslosen verhandelt. Sie hatte sich im Sommer 2004 geweigert, ein von der Arbeitsagentur unterbreitetes Stellenangebot bei einer Zeitarbeitsfirma als Hauswirtschaftshilfe anzunehmen. Dafür sollte ein Tariflohn von 5,93 Euro brutto pro Stunde (Tarifgebiet Ost) bei einer Vollzeitbeschäftigung von 35 Stunden je Woche gezahlt werden. Nach der Weigerung der Frau hatte die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt und das Arbeitslosengeld für drei Wochen zurückverlangt. dpa