Schicksal des UNO-Menschenrechtsrats unklar

USA bewirken mit ihrer harten Ablehnung eine Verschiebung der Verabschiedung durch die Generalversammlung

GENF taz ■ Die USA haben mit ihrer letzte Woche überraschend verkündeten harten Ablehnung des Resolutionsentwurfs zur Schaffung eines UNO-Menschenrechtsrats (siehe taz vom 25. 2.) einen ersten Erfolg erzielt. Der Präsident der UNO-Generalversammlung, Jan Eliasson (Schweden), gab seine zuvor öffentlich verkündete Absicht auf, den unter seiner Moderation erstellten Entwurf den 191 UNO-Staaten noch in dieser Woche zur Verabschiedung vorzulegen.

Zwar sprach sich Eliasson in der Nacht zum Donnerstag in New York gegen die von US-Botschafter John Bolton geforderten „Neuverhandlungen“ des Resolutionsentwurfs aus. Der Generalversammlung zur Verabschiedung vorlegen will Eliasson den Entwurf aber erst „innerhalb der nächsten zwei Wochen“.

Als „sehr gute Nachricht“ begrüßte der Präsident der Generalversammlung die Erklärung, mit der sich die EU am Mittwochabend hinter den vorliegenden Resolutionsentwurf stellte. Eine ausdrückliche Ablehnung von Neuverhandlungen enthält diese Erklärung der EU allerdings nicht. Zudem erweckte der britische UNO-Botschafter Emyr Jones Parry mit seiner Äußerung, „die Annahme des Entwurfs ohne die Unterstützung der USA“ sei „nicht gut für die Menschenrechte und das neue Gremium“, den Eindruck, zumindest die Regierung in London sei offen für Neuverhandlungen. US-Botschafter Bolton hatte seine Nein-Stimme angekündigt, sollte der Entwurf der Generalversammlung unverändert zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Die Bush-Administration kritisiert, dass der Entwurf für die USA und die anderen vier ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats nicht auch eine automatische und permanente Mitgliedschaft im künftigen Menschenrechtsrat vorsieht. Zudem verlangt Washington, den Rat auf 30 Staaten zu begrenzen (der Entwurf sieht 47 vor) sowie Länder, gegen die Sanktionen des Sicherheitsrats in Kraft sind, von einer Mitgliedschaft auszuschließen. Schließlich fordern die USA, für die Wahl von Staaten in den Menschenrechtsrat statt der einfachen Mehrheit der Generalversammlung eine Zweidrittelmehrheit zur Voraussetzung zu machen.

ANDREAS ZUMACH