: Tod zweier Arbeiter
MEYER WERFT
Die Meyer Werft in Papenburg an der Ems handelte rasch. Nach einem tödlichen Brand in einer Unterkunft für Werkvertragsarbeiter am 13. Juli, bei dem zwei rumänische Arbeiter ums Leben kamen, ging das Unternehmen am Montag dieser Woche in die Offensive. „Wir wollen nicht in eine Ecke gedrängt werden, in die wir nicht gehören“, sagte Werft-Chef Bernhard Meyer. Und präsentierte Eckpunkte für eine Sozialcharta, die Mindeststandards für die Wohn- und Arbeitsbedingungen der bei Meyer arbeitenden externen Leiharbeiter sichern soll.
Die 32 und 45 Jahre alten Männer arbeiteten für einen Subunternehmer der Kreuzfahrtschiff-Werft. Die genaue Ursache des tödlichen Brandes lässt sich nicht mehr genau ermitteln. Das 400 Quadratmeter große Gebäude sei zu stark zerstört, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück mit. Das Feuer war am 13. Juli im Erdgeschoss in einer nicht mehr benutzten Sauna ausgebrochen und hatte rasch auf das ganze Haus übergegriffen, in dem 30 Leiharbeiter wohnten. Die „Wohnverhältnisse“ hätten mit dem Brand nichts zu tun, so die Staatsanwaltschaft.
Die Meyer Werft sah sich daraufhin dem Vorwurf ausgesetzt, unter skandalösen Bedingungen Menschen aus Osteuropa zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft geht bereits dem Anfangsverdacht des Menschenhandels nach, auch wenn der sich nicht direkt gegen die Werft richtet. Berichte über ausbeuterische Arbeitsverhältnisse auf Schlachthöfen oder in der Baubranche hatten den Begriff „Werkvertrag“ schon zuvor zu einem Reizwort werden lassen.
Die Selbstverpflichtung, die zuvor mit Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) und Gewerkschaftsvertretern abgestimmt worden war, wendet sich gegen Lohndumping, Diskriminierung und Kinderarbeit. Sie soll den Gesundheitsschutz stärken und einen Mindestlohn von 8,50 Euro garantieren. Künftig sollen auch die Unterkünfte für Leih- und Werkvertragsarbeiter geprüft werden.
Meyer erklärte, das Papier solle helfen, „schwarze Schafe“ bei den Werkvertragsunternehmen auszuschließen, bei denen die Werft Leistungen und damit Arbeitsstunden im großen Maßstab einkauft. Bei jedem neuen Vertrag diene die Charta als Grundlage, bei Altverträgen soll nachverhandelt werden. SMV