: Öko-Kletterei bleibt strafbar
Landgericht bestätigt Urteil gegen Robin-Wood-Aktivisten. Sie hatten am Rande der ITB 2004 mit einem Transparent am Funkturm vor den Folgen des Fliegens gewarnt
Im Berufungsverfahren gegen drei Mitglieder der Umweltorganisation Robin Wood hat das Landgericht gestern das erstinstanzliche Urteil vom vergangenen Jahr bestätigt. Die Aktivisten, die auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März 2004 am Funkturm hochgeklettert waren und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Fliegen Killt Klima“ angebracht hatten, müssen 20 Tagessätze entrichten. Ihre Kletterausrüstung bleibt bis auf weiteres beschlagnahmt.
Während auf dem Messegelände die diesjährige ITB für Fachbesucher eröffnet wurde, betonten Staatsanwalt und Richter in der Verhandlung, dass sie mit dem Anliegen der Umweltschützer sympathisierten. Dennoch sei eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch unumgänglich, weil sich die Aktion auf Privatgelände ereignet habe. Anzeige erstattet hatte die Messe GmbH, die das Hausrecht für den Funkturm ausübt – obwohl sie zuerst angekündigt hatte, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Die Pressesprecherin von Robin Wood, Ute Bertrandt, sagte gestern, das Urteil kriminalisiere die Aktivisten. An künftigen Aktionen ändere sich aber nichts: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und schon gar nicht Aktionsformen vorschreiben.“ Die AktivistInnen entschieden auch in Zukunft selbst, wie weit sie gehen wollten, um Aufmerksamkeit für ein Thema zu erreichen. Das Prinzip der Gewaltfreiheit gelte bei Robin Wood ohnehin.
Konkreter Anlass der Funkturm-Besteigung war eine Studie im Auftrag der EU-Kommission, der zufolge der Anteil des Flugverkehrs am Treibhauseffekt deutlich höher ist als angenommen. Aus Sicht von Robin Wood ist das Problem gerade Journalisten wohl bekannt. Es bedürfe aber immer wieder spektakulärer Aktionen, um es an die Öffentlichkeit zu bringen. Ute Bertrandt: „Wenn wir nur Handzettel verteilen, nimmt keiner davon Notiz.“ CLAUDIUS PRÖSSER