NPD wünscht sich mehr Polizeischutz

Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden: Hat der Staat die rechte Demo am 8. Mai 2005 genug geschützt?

BERLIN taz ■ Die NPD wirft der Polizei mangelndes Engagement beim Schutz ihrer Versammlungen vor. „Seit die Gerichte dafür sorgen, dass die Demonstrationen der NPD nicht mehr routinegemäß verboten werden, häufen sich die Fälle, wo NPD-Aufzüge aus Angst vor Zwischenfällen gar nicht mehr loslaufen können oder wieder umkehren müssen“, kritisierte Anwalt Carsten Schrank gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Geklagt hatte die rechtsradikale Partei gegen das Verhalten der Polizei am 8. Mai 2005. Ausgerechnet am Tag der Befreiung vom Faschismus wollte die NPD gegen die „Befreiungslüge“ demonstrieren. Doch die 3.300 Rechten, die sich auf dem Berliner Alexanderplatz versammelt hatten, konnten trotz stundenlangen Wartens nicht abmarschieren. Die Polizei untersagte den Aufbruch, weil rund 6.000 Gegendemonstranten wichtige Punkte der Demonstrationsroute blockiert hatten.

NPD-Anwalt Schrank kann das nicht verstehen: „Da waren immerhin 8.000 Polizisten im Einsatz. Da kann man ja zumindest eine Alternativroute absichern.“ Doch Polizeijustiziar Oliver Tölle wies den Vorwurf zurück. „Bei so vielen Gegendemonstranten wäre der Einsatz von Wasserwerfern und Schlagstöcken unverhältnismäßig gewesen. Die Protestierer befanden sich zwar illegal auf der Strecke, aber sie waren friedlich.“

Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Rueß wollte es allerdings genau wissen: „Hätte man nicht früher mit der Sicherung der Strecke beginnen müssen?“ Polizeivertreter Tölle hielt das jedoch für ausgeschlossen: „Wir können ja nicht stundenlang die ganze City Ost dichtmachen, da wohnen ja Leute.“ Diese Darstellung schien auch das Gericht zu überzeugen.

Blieb der Vorwurf der NPD, dass das Land die Gefährdung der Demo mehr oder weniger selbst herbeigeführt habe. Anwalt Schrank erinnerte an Äußerungen von Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der am Vortag der Demo sagte. „Wir sind aufgerufen, diesem Treiben ein Ende zu setzen.“ Und Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hatte die Bürger am 8. Mai aufgerufen, einen „lockeren Spaziergang“ Richtung NPD zu unternehmen.

Doch Richter Rueß sah solche Äußerungen noch von der politischen Meinungsfreiheit gedeckt. Die Prozess-Chancen der NPD standen am Ende der Verhandlung also eher schlecht. Das Urteil wurde gestern erst nach Redaktionsschluss verkündet.

CHRISTIAN RATH