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Archiv-Artikel

ÜBERHOLVERBOT FÜR POLIZEI: ROTLICHT MACHT SCHLUSS MIT FAHRSPASS

Es gibt bislang nicht viele, aber ein paar verdammt gute Gründe, zur Polizei zu gehen. Mit Vollgas durch die Straßen jagen, rote Ampeln ignorieren dürfen, das Blaulicht auf Häuserfassaden flackern lassen und mit lautem Tatütata auch dem letzten Schwerhörigen klarmachen: Platz da, ich habe Vorfahrt! Eine gerade in Kraft getretene Verordnung scheint diese Perspektiven auf den ersten Blick zu bereichern. Die Bundesländer dürfen ihre Polizeifahrzeuge zusätzlich zu Blaulicht und Martinshorn nun auch mit rotem Blinklicht und einer Sirene ausstatten, die heult wie in amerikanischen Filmen. Das klingt verlockend. Aber tatsächlich handelt es sich dabei um den fiesen Trick bürokratischer Spaßbremsen. Polizisten dürfen die blauen und roten Lichter nicht gleichzeitig aktivieren. Mit dem roten Signal plus Sirene dürfen Polizisten andere Autofahrer lediglich dazu auffordern anzuhalten, und zwar ohne die Angesprochenen zu überholen! Wer sich nicht von der Überholspur verdrängen lassen möchte, sollte in Sachen Karriereplanung die Feuerwehr ansteuern, bei der Polizei ist der Spaß bald endgültig vorbei.