: Airbusgegner unterliegen vor Gericht
Oberverwaltungsrichter weisen Beschwerde gegen abermalige Verlängerung der Airbus-Werkspiste zurück: Lärm, Deichabriss und knappere Schutzstreifen unproblematisch. Baustopp wegen fragwürdiger Enteignungsabsichten bleibt aber bestehen
von GERNOT KNÖDLER
Die Gegner der Airbus-Werkserweiterung in Finkenwerder haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Niederlage kassiert. Im Eilverfahren hat das Gericht die Klagen von 184 Nachbarn gegen die abermalige Verlängerung der Werkspiste zurückgewiesen. Den Klägern drohen keine Enteignungen, sie sorgen sich lediglich über zunehmenden Fluglärm, abnehmende Deichsicherheit und eine größere Gefahr von Flugunfällen. Der Baustopp, den Anlieger erwirkten, deren Grundstücke zu Gunsten der Piste enteignet werden sollen, bleibt bestehen.
Das OVG legte der Entscheidung sein Urteil im Hauptsacheverfahren vom 2. Juni 2005 zugrunde, bei dem es die Werkserweiterung und die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs an sich für rechtmäßig erklärt hatte. Von Belang bei der Pistenverlängerung sei nur, ob sie die Nachbarn zusätzlich belaste – also stärker als es bereits die Werkserweiterung tut, auf die die Pistenverlängerung aufbaut. Das Gericht verneinte eine zusätzliche Belastung. Ob die Pistenverlängerung notwendig ist, sei gleichgültig.
2005 hatte das Gericht festgestellt, dass ein „mittelbares Gemeinwohlinteresse“ am Ausbau der Flugzeugfabrik für den Airbus A 380 bestehe. Die Nachbarn hätten daher mehr Fluglärm hinzunehmen als bei einem Privatflugplatz. Diese Entscheidung liegt zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht, das darüber in diesem Jahr befinden wird.
In seiner aktuellen Entscheidung stellt das OVG fest, bei dem Planfeststellungsbeschluss zur Pistenverlängerung vom April 2004 seien keine Verfahrensfehler erkennbar. Dass die Wirtschaftsbehörde die Pistenverlängerung zugleich beantrage und als Planfeststellungsbehörde auch genehmige, sei nicht zu beanstanden. „Die institutionelle Nähe von Planfeststellungsbehörde und Vorhabensträger ist keine Frage der Befangenheit einzelner Bediensteter und im Übrigen auch kein Verfahrensfehler“, findet das Gericht.
Durch die Pistenverlängerung entstehe kein zusätzlicher Fluglärm für die überwiegend in Neuenfelde und Finkenwerder wohnenden Kläger. „Die Zahl der zugelassenen Flugbewegungen sowie die Gesamtmenge der zu erwartenden Emissionen erhöhen sich nicht“, so die Richter.
Auch die Verlegung der Straßen Neuenfelder Hauptdeich und Neß-Hauptdeich im Zuge der Pistenverlängerung beschneide die Rechte der Kläger nicht. „Bestehende Immissionsgrenzwerte werden durchweg nicht nur nicht überschritten, sondern bis auf das Grundstück eines Antragstellers bei weitem nicht erreicht“, schreibt das OVG. Auch alle Lärmquellen zusammengenommen seien nicht gesundheitsgefährdend laut. Die Schwelle hierfür setzte das Gericht mit „deutlich jenseits 70 dB(A)“ allerdings sehr hoch an.
Die Sicherheitsstreifen längs der Piste seien zwar knapp, aber ausreichend bemessen. Dass der Neß-Hauptdeich durchbrochen werde, erhöhe die Hochwassergefahr für die Anwohner nicht. Schließlich gebe es vor dem Airbus-Gelände einen neuen Deich.
Die Wirtschaftsbehörde bewertete die Entscheidung gestern als „Weichenstellung“, die den Weg für die Pistenverlängerung frei mache. „Das wird sich herausstellen“, sagte Franz-Josef Oberließen vom Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion. „Entscheidend ist, dass der Baustopp nicht aufgehoben worden ist.“