: Entbeinter Mindestlohn in Schlachthöfen
VEREINBARUNG Betriebe im Emsland wollen Werkvertrags-Arbeitern künftig 8,50 pro Stunde zahlen. Die Kosten für Anreise, Arbeitsweg und Unterbringung wollen sie davon allerdings abziehen
Osteuropäische Werkvertragsarbeiter im Emsland sollen künftig einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten. Vier Städte haben eine Vereinbarung mit Unternehmen der Region geschlossen, bestätigte ein Sprecher der Stadt Vechta. Zu den Unterzeichnern gehören auch die großen fleischverarbeitenden Firmen Wiesenhof, Stolle und Steinemann.
In den Schlachtbetrieben arbeiten nach Informationen der Landesregierung 8.000 bis 10.000 Menschen, ein Großteil davon mit einem Werkvertrag. In einigen Betrieben, vor allem im Emsland, sollen die Vertragsarbeiter inzwischen bis zu 80 Prozent aller Beschäftigten ausmachen – bei Stundenlöhnen von drei bis fünf Euro.
Nach der nun geschlossenen Vereinbarung der Städte Vechta, Lohne, Steinfeld und Visbek sollen die Arbeiter einen Mindestlohn erhalten, „der unter Berücksichtigung aller übrigen Aufwendungen einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto entspricht“. An solchen Formulierungen sei Ende Juni ein Vertrag zwischen den Unternehmen, dem Wirtschaftsministerium und den Gewerkschaften gescheitert, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministers, Stefan Wittke.
Danach könnten etwa Transportkosten von Rumänien nach Deutschland, Fahrten zum Arbeitsplatz und die Miete für Unterkünfte vom Mindestlohn abgezogen werden. „Die Landesregierung will einen Mindestlohn von 8,50 Euro ohne wenn und aber“, sagt Wittke.
Der Minister erkenne an, dass sich die Kommunalpolitik dem Problem stelle und die Unterkünfte unangemeldet kontrollieren wolle. „Aber wir stehen noch ganz am Anfang“, sagte er. Bei der Meyer-Werft in Papenburg zeichne sich eine Lösung mit einem echten Mindestlohn ab. Doch in der Fleischindustrie sei man noch weit davon entfernt.
Matthias Brümmer, Sekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), kritisierte die Verhandlungen ohne Arbeitnehmervertreter und sprach von einem „gefühlten Mindestlohn“. Die NGG fordere einen garantierten Mindestlohn, für den die Auftrags-Betriebe haften, falls sich ein Subunternehmer nicht an die Vereinbarung hält. (epd)