: Unbekannter Verband mit großer Wirkung
Wer und was hinter der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) steckt – und wie sie den Arbeitskampf prägt
Mit den Streiks im öffentlichen Dienst gerät die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ins Rampenlicht. Die TdL führt mit den Gewerkschaften die Tarifverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten. Arbeitszeiten und Gehälter der Beamten regeln die öffentlichen Arbeitgeber hingegen im Alleingang.
In der TdL sind derzeit noch 14 der 16 Bundesländer zusammengeschlossen. Berlin und Hessen sind nicht mehr dabei. Tarifverhandlungspartner der TdL sind die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Tarifunion im Deutschen Beamtenbund (DBB). Bei den derzeitigen Verhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sitzen außerdem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie die Lehrergewerkschaft GEW mit am Verhandlungstisch.
Die TdL will die Wochenarbeitszeit für die Arbeiter und Angestellten von 38,5 Stunden im Westen tendenziell an die im Osten geltende 40-Stunden-Woche angleichen. Die Beamten arbeiten in allen Bundesländern bereits mindestens 40 Stunden, diese Erhöhung konnte ohne Tarifverhandlungen von den öffentlichen Arbeitgebern angeordnet werden.
Da die TdL die alten tariflichen Arbeitszeitvorschriften bereits im März 2004 gekündigt hat, gelten diese Vorschriften jetzt nur noch mit sogenannter Nachwirkung für die bereits beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Bei Neueinstellungen und Beförderungen vereinbaren die Landesbehörden hingegen einzelvertraglich längere Arbeitszeiten, die sich an den Stunden der Beamten orientieren. Laut TdL gelten daher in einigen Ländern bereits für 15 bis 20 Prozent der Verträge der Arbeiter und Angestellten die längeren Jobzeiten.
Unter Druck steht Ver.di durch die „Meistbegünstigungsklausel“: Sie besagt, dass mit den Gewerkschaften ausgehandelte längere Arbeitszeiten auf Länderebene oder ein gekürztes Weihnachts- und Urlaubsgeld automatisch von den Arbeitgebern der Kommunen übernommen werden dürften.
Die TdL verhandelt auf Länderebene, etwa für die nichtärztlichen Angestellten der Unikliniken. Auf der kommunalen Ebene, etwa für die Müll- und Entwässerungsbetriebe, verhandeln hingegen die kommunalen Arbeitgeberverbände, wie in Baden-Württemberg. BD