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Archiv-Artikel

Viel zuviel Konkurrenz

EINZELHANDEL Braunschweiger Verwaltungsgericht schmettert Eilantrag für Helmstedter Outlet-Center ab

Die Stadt Helmstedt ist mit ihren Plänen für das geplante Ostfalen-Outlet-Center vor Gericht gescheitert. Die Zweite Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts wies gestern einen Eilantrag der Stadt ab. Die hatte gegen die Untersagung eines Bebauungsplanes durch den Zweckverband Großraum Braunschweig geklagt.

Der Zweckverband habe das Zentrum zurecht untersagt, urteilten die Richter, weil dadurch in der Innenstadt ein Abzug von Kaufkraft und leerstehende Läden drohen würden. Damit verstießen die Pläne gegen das sogenannte „raumplanerische Integrationsangebot“. Demnach muss das Outlet-Center in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Einzelhandel der Innenstadt stehen – und darf ihm nicht das Wasser abgraben.

Damit Helmstedt nicht mit dem Erteilen von Baugenehmigungen Fakten schafft, ließ das Gericht das Bebauungsverbot bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren in Kraft.

Bereits vor gut zwei Jahren hatte der Zweckverband nach eingehender Prüfung ein Raumordnungsverfahren zum Bau eines Zentrums in Helmstedt abgelehnt, die Stadt trieb die Planung aber unter Verweis auf eine veränderte Rechtslage weiter voran. Um die Ansiedlung von Outlet-Centern hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder Streit gegeben. Der Eröffnung eines Zentrums in Soltau war ein Buhlen mit den Nachbarorten Bispingen und Bad Fallingbostel vorangegangen. Innenstadthändler hatten auch hier vor einem Veröden der Kernstädte gewarnt.  (dpa/taz)