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Archiv-Artikel

Sicherungsverwahrung

■ 1998: Die Sicherungsverwahrung (SV), die auf zehn Jahre begrenzt war, wird entfristet.

■ 2004: Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert die „nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung“, die eine SV auch dann erlaubt, wenn sie im ursprünglichen Urteil nicht vorgesehen war.

■ 2009: Diese Regelung erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig. In der Folge müssen mehrere Kläger aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden.

■ Juli 2010: Der 53-jährige Hans-Peter W. wird nach 30 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen. Nachdem er sich zunächst in Bad Pyrmont aufhält, schlagen ihm die Behörden aufgrund von Medienberichten vor, ins anonymere Hamburg zu ziehen. Hier veranstalten Bild-Zeitung und Mopo eine mediale Hetzjagd auf W. Dieser wird rund um die Uhr von bis zu vier Polizeibeamten bewacht.

■ Dezember 2010: Hans-Peter W. zieht auf das Gelände einer Hamburger Klinik. Der damals CDU-geführte Senat will rückfallgefährdete Sicherungsverwahrte in einem ausgebauten Trakt des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis unterbringen.

■ 22. Dezember 2010: Der Deutsche Bundestag beschließt das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG). Das soll die Unterbringung von verurteilten Straftätern regeln, die nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden dürfen, weil ihre Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert wurde.

■ Januar 2011: In der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel wird eine neue Station mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte eröffnet. Zunächst wird sie von 14 Sicherungsverwahrten bezogen.

■ Mai 2011: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die deutschen Regelungen der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig.

■ Dezember 2011: Hamburg will drei entlassene Sicherungsverwahrte in einem ehemaligen Altenheim in Hamburg-Jenfeld unterbringen, das von der Polizei bewacht wird. Auch hier kommt es nach Medienberichten zu Protesten, die teilweise von Neonazis instrumentalisiert werden.

■ Januar 2012: Trotz anhaltender Proteste ziehen Hans-Peter W. und Karsten D. nach Jenfeld. Im Februar folgt der dritte Entlassene, Jens B.

■ Juni 2012: Entgegen der Meinung von Fachleuten verfügt Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD), dass W. weiterhin von der Polizei bewacht wird.

■ August 2012: Da im November die Pacht für das Haus in Jenfeld ausläuft, gibt der Senat bekannt, die Männer im Hafenerweiterungsgebiet in Hamburg-Moorburg unterbringen zu wollen. Auch dort kommt es zu Protesten.

■ November 2012: Karsten D. und Hans-Peter W. ziehen in Privatwohnungen, ihre Bewachung durch Polizeibeamte wird eingestellt. Der Dritte der Jenfelder Sicherungsverwahrten, Jens B., zieht nach Moorburg.

■ Mai 2013: Hamburg beschließt eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung. 20 Sicherungsverwahrte wollen dagegen auf ihre Freilassung klagen.  ANDREJ REISIN