JAHRESBERICHT 2012 ÜBER TELEFONÜBERWACHUNG
: Polizei kroch 1.637.806-mal in die Leitung

Ausspähen und Aushorchen – das tun nicht nur Nachrichtendienste. Auch die Polizei ist auf diesem Sektor aktiv. Am Dienstag stellt Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) im Senat den Bericht über die Praxis der Telefefonüberwachung im Jahr 2012 vor. Aus dem der taz vorliegenden Bericht geht hervor, dass die Anzahl der Abhörmaßnahmen im Vergleich zu 2011 gestiegen ist: von 1.513 701 auf 1.637.806 Gespräche. Angezapft wurden die Leitungen vor allem im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Rauschgiftdelikten.

Die in dem Bericht aufgeführten Lauschaktionen betreffen die Überwachung von Handys, Festnetztelefonen, aber auch Internetkommunikation. Laut der Strafprozessordnung darf die Polizei nur mithören, wenn die geplante Maßnahme richterlich genehmigt ist. Konkret haben die Gerichte 2012 in 408 Strafverfahren eine Überwachung der Telekommunikation angeordnet. Betroffen waren 641 Personen und 2.858 Anschlüsse. In 1.237 Fällen ging es um Straftaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, in großem Abstand gefolgt von Bandendiebstahl (228 Fälle), Mord und Totschlag (187) sowie Steuerhehlerei (99). (plu)