: BND hilft bei Ortung von Islamisten
GEHEIMDIENST Bundesnachrichtendienst gibt Mobilfunknummern und Ortungsdaten an Partnerdienste in den USA weiter. Gezielte Tötungen per Drohnen werden so erleichtert. SPD fordert Aufklärung
FREIBURG taz | Hilft der Bundesnachrichtendienst den Amerikanern bei der gezielten Tötung von Verdächtigen im Ausland? Mit dieser Frage muss sich heute das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags beschäftigen. „Es wäre schlimm, wenn der BND zu solchen Tötungen beiträgt“, sagte SPD-Innenexperte Thomas Oppermann, der auch das PKGr leitet.
Konkret geht es um zwei Dinge: Zum einen gibt der BND Mobilfunknummern von Islamisten an die Amerikaner weiter. Mithilfe dieser Nummern können die Amerikaner den Aufenthalt der Betroffenen in Afghanistan, Pakistan oder im Jemen orten. Denn ein betriebsbereites Handy nimmt laufend Kontakt mit der örtlichen Funkzelle auf. Zum anderen gibt der BND allein in Afghanistan monatlich rund 80 Millionen Kommunikationsdaten an die Amerikaner weiter. Viele dieser Daten betreffen den Standort (also die Funkzelle) von Mobilfunkgeräten.
Der BND betont nun auf Anfrage der taz: „Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet“. Das Gleiche gelte für Funkzellendaten, denn die Funkzellen seien, insbesondere in Afghanistan, viel zu groß. Das schließt aber nicht aus, dass die Handyortung dazu beiträgt, einen Verdächtigen zu finden, zu überwachen und ihn anschließend mithilfe von Drohnen zu töten. Der BND betont außerdem, er gebe Daten an „ausländische Partnerdienste“ nur mit einer schriftlichen Zweckbeschränkung weiter. Danach dürften die Daten „nicht als Grundlage oder Begründung“ für Folter, Strafverfolgung oder Todesurteile benutzt werden. „Eine Verwendung zum Zwecke des Einsatzes körperlicher Gewalt ist nur dann zulässig, solange und soweit ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder unmittelbar droht“, heißt es. Die gezielte Tötung eines Islamisten in Afghanistan mithilfe von BND-Handydaten wäre demnach also nur dann möglich, wenn dieser gerade dabei ist, einen Anschlag auszuführen.
Die Bundesregierung hat Ende 2011 im Bundestag erklärt, sie habe „keinen Zweifel daran, „dass sich auch die US-Partnerbehörden“ an solche Zweckbeschränkungen halten, heißt es in Drucksache 17/8088.
Der BND wehrt sich auch gegen den Vorwurf, BND-Präsident Schindler habe in seiner Behörde gegen internen Widerstand eine neue US-freundliche Linie durchgesetzt, wie die Süddeutsche Zeitung schrieb. Schindler, der seit Dezember 2011 im Amt ist, habe weder die Dienstvorschriften noch die Übermittlungspraxis geändert, so der BND. Beim BND sei man da nicht laxer als beim BKA oder dem Verfassungsschutz. CR