: Das Konzept
Die „Leitlinien für die organisatorische Fortentwicklung“ der Behörde sehen vor, dass das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege umstrukturiert wird. Es soll dabei Kompetenzen an die für die „Wachsende Stadt“ zuständige Landesplanung abgeben. Für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen nach Eingriffen in die Natur soll künftig anstelle des Naturschutzamtes der Umweltbehörde das Rechtsamt federführend zuständig sein. In den Bezirken sollen die eigenständigen Naturschutzreferate aufgelöst und den jeweiligen Bauämtern angegliedert werden. MAC