: Die Gorleben-Klage
Das Lüneburger Verwaltungsgericht hat am Donnerstagabend entschieden, dass das pauschale Versammlungsverbot rund um den Castor-Transport im November 2004 teilweise rechtswidrig war. Mit der so genannten „Allgemeinverfügung“ erlässt die Polizeidirektion seit Jahren ein Demonstrationsverbot bei den Atommülltransporten in einem Korridor von jeweils 50 Metern rechts und links der Schienen und der Straßen, die von Lüneburg in das Zwischenlager Gorleben führen. Gegen dieses pauschale Demonstrationsverbot wehrt sich die Bürgerinitiative X-1000mal quer regelmäßig vor Gericht. Vertreten wurde die Bürgerinitiative vor Gericht durch Holger Isabelle Jähnicke, der auch die Juraselbsthilfe von X1000mal quer gegründet hat.
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