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Archiv-Artikel

Legal wohnen

Von JOE

ALG-II-Empfänger erhalten 345 Euro für den Lebensunterhalt, zudem werden die „angemessenen“ Kosten für Wohnung und Heizung übernommen. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern die Höhe der Miete. Liegen die Mietkosten über einem Limit, können die Behörden einen Umzug in eine billigere Bleibe verlangen. In den Kommunen wird die Frage der „angemessenen Unterkunftskosten“ für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sehr unterschiedlich gehandhabt: Jede Stadt legt mit Blick auf den Mietspiegel die maximale Miete selbst fest. JOE