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Archiv-Artikel

Wetttrinken: Urteil gilt

SUFF MIT TODESFOLGE Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung von Wirt

Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Wetttrinken mit einem Schüler hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen Berliner Wirt bestätigt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Das Berliner Landgericht hatte den Wirt Anfang Juni 2009 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der damals 28-Jährige wurde der Körperverletzung mit Todesfolge sowie vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche für schuldig befunden. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wirt im Februar 2007 beim Wetttrinken in seiner Charlottenburger Kneipe den 16-Jährigen getäuscht hatte, indem er sich selbst überwiegend Wasser statt Tequila einschenken ließ.

Der Jugendliche hatte insgesamt 45 Schnäpse getrunken und war mit einer Alkoholvergiftung ins Koma gefallen. Er starb fünf Wochen später, ohne überhaupt wieder zu Bewusstsein gekommen zu sein. (ddp)