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Archiv-Artikel

Kampf den Sklavenschiffen

TRANSPORT UN-Konvention für Arbeitsrechte von Seeleuten tritt in Kraft. 1,5 Millionen betroffen

GENF epd | Eine neue internationale Konvention soll die weltweit rund 1,5 Millionen Seeleute vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen schützen. Das Übereinkommen über die Arbeit auf See trat am Dienstag in Kraft, wie die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO) in Genf mitteilte. Die Konvention sei von Deutschland und 46 weiteren Staaten ratifiziert worden.

ILO-Generaldirektor Guy Ryder erklärte, die Übereinkunft werde für „anständige Arbeits- und Lebensbedingungen“ auf hoher See sorgen. Die Bestimmungen sollen zudem einen fairen Wettbewerb der Reeder um Arbeitskräfte garantieren. Die Seefahrt gilt laut ILO als harte Branche, in der das angeheuerte Personal oft unter miserablen Umständen arbeiten muss.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle Formen von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung an Bord zu verbieten. Die Seeleute sollen kollektiv ihre Löhne aushandeln dürfen. Weiter sollen sie eine Gesundheitsversorgung sowie ordentliche Verpflegung und angemessene Unterkünfte erhalten. Zudem soll es ausreichenden Unfallschutz geben. Die Vertragsstaaten sollen Schiffseigentümer, die dagegen verstoßen, strafrechtlich belangen. Die Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss.