Maultaschen-Fall gelöst

BAGATELLEN Altenpflegerin erhält 42.500 Euro Abfindung, akzeptiert dafür die Kündigung

FREIBURG apn | Im sogenannten Maultaschen-Fall erhält die fristlos gekündigte Altenpflegerin eine Abfindung und eine Gehaltsnachzahlung von insgesamt 42.500 Euro. Darauf einigten sich die 58-Jährige und ihr früherer Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, vorm Landesarbeitsgericht Freiburg am Dienstag. Im Gegenzug akzeptiert die Klägerin ihre Kündigung zum 31. Dezember 2009. Allerdings besteht noch bis 30. April ein Widerrufsrecht.

Das Gericht hatte in der von der Frau angestrengten Berufungsverhandlung zuvor angedeutet, dass es die fristlose Kündigung nicht für angemessen hält. Die Altenpflegerin war im April letzten Jahres von der Konstanzer Spitalstiftung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie einige übriggebliebene und für den Müll bestimmte Teigtaschen an sich genommen hatte. Sie habe Hunger gehabt und kurz nach Dienstschluss eine dienstliche Fortbildung besuchen müssen. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Radolfzell hatte die 58-Jährige keinen Erfolg mit ihrer Kündigungsschutzklage gehabt.