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Übersensibler Pädagoge

Verwaltungsgericht: Antifaschisten, die den Staat verachten, dürfen nicht Lehrer werden

FREIBURG taz ■ Wer sich nicht „kompromisslos“ von autonomen Gruppen distanziert, kann in Baden-Württemberg nicht Lehrer werden. Dies erklärte jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Im Fall des antifaschistisch engagierten Lehrers Michael Csaszkoczy begründeten die Richter jetzt ihr Urteils. Dass das Land Csaszkoczy nicht einstellen muss, hatten die Richter bereits am 10. März bekannt gegeben (die taz berichtete).

Csaszkoczy war jahrelang in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) engagiert. Das Land hält die Gruppe für „linksextremistisch“ und wollte Csaszkoczy deshalb nicht als Realschullehrer einstellen.

Die Richter betonten zwar, der Kampf für eine Welt ohne Rassismus und Krieg sei „ohne Zweifel positiv und verfassungsgemäß“. Es könne aber niemand Beamter werden, der „aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus den Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachte, grundsätzlich ablehne und bekämpfe“. Dies gelte im Besonderen für Lehrer.

Der AIHD warf das Gericht vor, dass ihr Antifaschismus nur vordergründig sei und sie eigentlich eine „System überwindende Stoßrichtung“ verfolge. „Haltlos“ sei der Vorwurf, es gebe eine Kontinuität zwischen NS-Staat und der Bundesrepublik Deutschland. Wer den „radikalen Bruch“ mit dem Dritten Reich leugne, wende sich letztlich gegen das Grundgesetz, so die Richter. Die AIHD-Äußerungen zu Kontinuitäten des NS-Staats bezogen sich allerdings auf die 60er-Jahre. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. CHRISTIAN RATH

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