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Archiv-Artikel

Elektromüll geht’s an den Kragen

Morgen tritt ein neues Gesetz zur Entsorgung von Elektrogeräten in Kraft. Wer Omas Fernseher loswerden will, muss ihn im Wertstoffhof abgeben. Die Hersteller sind verpflichtet, ihn zu entsorgen

von MARIA DALDRUP

Leuchtstoffröhren, ein kaputter Toaster, der alte Rasierer – alles Elektroschrott, der bislang oft den Weg in die Restmülltonne fand. Wenn morgen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft tritt, ist damit Schluss. BerlinerInnen müssen alte Elektrogeräte bei einem der 15 Wertstoffhöfe abliefern.

„Wir wollen nicht, dass diese Geräte im Müll landen“, sagte Manfred Breitenkamp von der Umweltverwaltung gestern. „Jährlich sind das 56.000 Tonnen.“ Das ElektroG – eine Umsetzung zweier EU-Richtlinien von 2002 – soll dem entgegenwirken. Ziel sind die Vermeidung und Wiederverwertung von Elektroschrott sowie Schadstoffreduktion. „In mühevollen Verhandlungen mit den Herstellern“ habe man einen „guten Weg der Lastenverteilung“ erreicht, sagt Breitenkamp. Will heißen: Die Kommunen sind zuständig für die Sammlung, die Elektronikhersteller für die Verwertung.

Breitenkamp betont, dass die BerlinerInnen nicht zusätzlich belastet würden. Seit drei Jahren können sie Altgeräte bei den Wertstoffhöfen kostenlos abliefern. „Das Soll ist in Berlin bereits erfüllt“, so Breitenkamp.

Viel ändert sich deshalb nicht, wenn künftig folgende Regeln gelten: Jeder darf bei einer Anlieferung bis zu 20 Elektrogeräte kostenlos beim Hof abgeben. Die Abgabegebühr von 10 Euro für Kühlgeräte entfällt. Kontrollieren werde man dies nicht, sagt Breitenkamp. „Wir wollen keine Müllpolizei.“

Umweltverbände kritisieren, dass die BürgerInnen für die Ablieferung oft lange Anfahrtswege auf sich nehmen müssen. Es müssten Modelle wie eine hausnahe Sammlung oder ein Müllsack für Elektroschrott her, sagt Carmen Schultze vom BUND. „Aber das ist natürlich teurer.“ Sie fürchtet, dass trotz des Gesetzes viele Geräte in die graue Tonne wandern: „Wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, ändert sich nichts.“ Die Hersteller finanzierten das aber erst, wenn sie gesetzlich dazu verplichtet seien, so Schultze. Und da finden die Umweltschützer das ElektroG zu lasch. Es überträgt den Firmen erst an der zentralen Übergabestelle – wo der Elektroschrott aus den Wertstoffhöfen zusammengetragen wird – die Verantwortung und die Kosten für eine umweltgerechte Entsorgung.

Die Hersteller sind von dem Gesetz natürlich nicht begeistert. Jährlich koste sie das bundesweit 300 bis 500 Millionen Euro, hso der Zentralverband für Elektrotechnik und -industrie. Die Kosten würden wahrscheinlich durch Preiserhöhungen auf die Verbraucher umgelegt.

Die BSR sieht das salomonisch. Es sei die „Gretchenfrage“, wie die Hersteller mit der neuen Pflicht umgehen, sagt Sprecherin Gesa Hunger. Auch Breitenkamp ist skeptisch: „Ich würde mich wundern, wenn das ab Freitag hundertprozentig klappt.“ Schließlich habe auch die Umsetzung des Dualen Systems lange gedauert.

Weitere Informationen zur Entsorgung unter www.bsr.de