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Archiv-Artikel

Energiebeirat heizt Senat kräftig ein

Der Senat soll höhere Energiepreise verbieten, fordert Energiebeiratsmitglied Kreibich. Vattenfall will den Standard-Strompreis zum 1. Mai um 6 Prozent erhöhen. Den deftigen Aufschlag muss der Senat genehmigen, eine Entscheidung steht kurz bevor

von RICHARD ROTHER

Der Berliner Energiebeirat übt scharfe Kritik an der Haltung des Senats zu den teuren Strom- und Gaspreisen. Die Regierung müsse dem Beispiel Hessens folgen und den Versorgungsunternehmen „die Anhebung der Energiepreise verbieten“, schreibt das langjährige Beiratsmitglied Rolf Kreibich in einem Brief an Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei). Die Beiratsexperten beraten die Regierung in energiepolitischen Fragen. Zudem müsse das Landeskartellamt unverzüglich seine Prüfung abschließen, „um die Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit der Energiepreise festzustellen und ggf. zu unterbinden“, so Kreibich.

Die Energiepreise sind in Berlin deutlich gestiegen. Zum 1. Januar erhöhte die Gasag ihre Preise um bis zu 12 Prozent, nachdem sie schon zum 1. Oktober 2005 kräftig zugelangt hatte. Der Stromversorger Vattenfall, ehemals Bewag, will den Preis für seinen Standardtarif zum 1. Mai dieses Jahres um 6 Prozent erhöhen. Die Erhöhung dieses Tarifs muss der Senat genehmigen, andere Tarife sind genehmigungsfrei, weil die Kunden ihren Anbieter wählen können.

Kaum ein Stromverbraucher durchschaue jedoch die Machenschaften der Monopolisten und wechsle zu einem anderen Anbieter, schreibt Kreibich jetzt an Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS). Man traue seinem Energieversorger nicht zu, „dass man so schamlos hinters Licht geführt werden könne“.

Die Preisprüfungsstelle werde in Kürze einen Bescheid über den Vattenfall-Antrag auf Preiserhöhung vorlegen, kündigte gestern Wolf-Sprecher Christoph Lang an. Die Behörde prüfe aber nicht die Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes. Versorger müssten Produktion und Vertrieb kalkulatorisch trennen, der Strom werde an der Strombörse in Leipzig gehandelt. So könne durchaus der Fall eintreten, dass ein Versorger einen Gewinn beim Verkauf seines produzierten Stromes erziele und dennoch die Verbraucherpreise erhöhe, weil der Strompreis an der Börse etwa wegen der großen Nachfrage in Südeuropa steige.

Der Gaspreis müsse nicht genehmigt werden, so Lang. Die Gasag habe der Landeskartellbehörde, die beim Wirtschaftssenator angesiedelt ist, eine von Wirtschaftsprüfern testierte Kalkulation vorgelegt. „Dazu gibt es noch offene Fragen.“ In seinem Schreiben kritisiert Kreibich dieses Kartellverfahren scharf. Es grenze an „Kundenverdummung“, wenn die Landeskartellbehörde die Gaspreise lediglich im bundesweiten Vergleich prüfe. Wenn alle Anbieter kräftig zulangten, sei es nur ein schwacher Trost, „dass die Gasag sich nicht am stärksten von allen bereichert“. Kreibich unterstützt die Sammelklage von Gasag-Kunden gegen die Preiserhöhung. Am 10. April beginnt das Verfahren.