Zuschuss auch ohne Mutterpartei

DÜSSELDORF taz ■ Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Düsseldorf haben politische Jugendorganisationen auch dann Anspruch auf öffentliche Zuschüsse, wenn sie keine Mutterpartei haben. Dies machte der Vorsitzende Richter Bernd Bader gestern in dem Verfahren deutlich, das die parteiunabhängigen, linken Jungemokraten angestrengt hatten. Die Jugendverbände der Parteien kündigten daraufhin an, ein Teil der staatlichen Förderung wieder an die Jungdemokraten abzugeben – ein Urteil wurde dadurch überflüssig. Nun müssen die Jungdemokraten noch belegen, dass sie mehr als 1.500 Mitglieder haben – diese Schwelle gilt einheitlich für die Förderung aller politischen Jugendverbände. Ein Notar wird nun die Mitgliederkartei prüfen. HEI