Kritik an neuem Versammlungsrecht

ANHÖRUNG Der Polizei ist der niedersächsische Entwurf zu lasch, den Gewerkschaftern zu streng

Der Regierungsentwurf für ein neues Versammlungsrechts in Niedersachsen ist bei einer Expertenanhörung auf Kritik gestoßen. Insbesondere die Verkürzung der Anmeldefrist für Versammlungen ist umstritten. Die im Entwurf vorgeschlagenen 48 Stunden vor Beginn einer Veranstaltung erlaubten „keine verlässliche Einsatzplanung“, sagte Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias. Seiner Meinung nach würde die Fristverkürzung zu „einer Vielzahl von Demonstrationsverboten“ führen, weil „eine ordnungsgemäße Durchführung“ nicht gewährleistet werden könne.

Auseinander gingen die Ansichten bei der bislang gültigen Bannmeilenregelung für den Landtag. Vertreter der Polizei plädierten für eine Fortsetzung der bislang gültigen Bannmeilenregelung, die Demonstrationen und Versammlungen im direkten Umfeld des Landtags verbietet. Dagegen bezeichneten Gewerkschafter die Regelung als „antiquiert und überflüssig“.

Die Gewerkschafter kritisierten auch, dass bereits Versammlungen mit zwei Teilnehmern angezeigt werden müssen, dass die Pflichten der Versammlungsleitung erhöht werden sollen und dass das Gesetz einen ausgeweiteten Strafenkatalog mit empfindlichen Geldbußen vorsieht. „Wir appellieren an CDU und FDP, den Entwurf deutlich nachzubessern“, erklärte der DGB.

Brisanz erhält die Gesetzesnovelle durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar einer vergleichbare Gesetzesänderung in Bayern teilweise per einstweiliger Anordnung aufgehoben hatte. Ähnliche Verfassungsprobleme will die CDU-FDP-Koalition in Niedersachsen verhindern. (dpa)