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Archiv-Artikel

MELDEDATENABGLEICH Gericht grätscht rein

GÖTTINGEN | Wo Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger „Beitragsservice“ nichts an. Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte den umfassenden Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühreneinzugsstelle von den Behörden Informationen über die Bürger erhält, für zumindest in Teilen unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Seit dem 1. Januar 2013 ist jeder Wohnungsinhaber zur Gebührenzahlung verpflichtet. (dpa)