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Archiv-Artikel

Buback-Sohn hofft auf Klärung des Tathergangs

RAF Anklage gegen Verena Becker geht aber nicht davon aus, dass sie 1977 Buback erschossen hat

Von CHR

FREIBURG taz | Michael Buback, der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, begrüßt die Anklage gegen Ex-RAF-Mitglied Verena Becker. „Wir möchten endlich erfahren, wer den Mord an meinem Vater begangen hat“, sagte er nach Medienberichten. Er hofft, dass vor Gericht auch die Zeugen gehört werden, die eine zierliche Person als Schütze auf dem Tatmotorrad beschrieben haben. Für Buback deuten diese Aussagen auf Verena Becker als Haupttäterin hin.

Die am Donnerstag erhobene Anklage der Bundesanwaltschaft geht allerdings nicht davon aus, dass Becker geschossen hat. Die heute 57-Jährige wird zwar als Mittäterin angeklagt, aber eher wegen geringfügiger Tatbeiträge. So wurden DNA-Spuren von ihr auf den Bekennerschreiben identifiziert. Die von Michael Buback erhoffte umfassende Aufklärung des Tatablaufs wird der Becker-Prozess deshalb wohl kaum bewirken.

Ob Becker wegen Mittäterschaft verurteilt wird, ist auch noch völlig offen. Der Bundesgerichtshof stufte ihre Teilnahme am Buback-Mord als „Beihilfe“ ein und entließ sie im Dezember aus der Untersuchungshaft. Vom BGH wird Becker vor allem vorgeworfen, dass sie die Tötung von Buback in der Gruppe „offensiv propagiert“ habe.

Dass gegen Becker Anklage erhoben wird, kommt nicht überraschend. Bemerkenswert ist nur, dass die Bundesanwaltschaft sich dem BGH nicht angeschlossen hat und weiter von „Mittäterschaft“ ausgeht. CHR