: Sommer bleibt hart
Gerecht und durchlässig soll das NRW-Schulsystem werden, verspricht Ministerin Barbara Sommer. Experten befürchten dagegen zu viel Eliteförderung. Landtag berät Schulgesetz nächste Woche
aus DÜSSELDORFNATALIE WIESMANN
Trotz massiver Kritik hält Schulministerin Barbara Sommer (CDU) für Kinder an den großen Linien ihrer geplanten Schulreform fest. Das Schulgesetz habe das Ziel eines „gerechten Schulwesens“, sagte sie gestern bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs in Düsseldorf. Das entscheidende Mittel dazu sei die individuelle Förderung. Der Entwurf geht kommende Woche in die erste Landtags-Lesung.
In einer parallel stattfindenden Expertenanhörung wurde die Oberstufenreform in die Mangel genommen. Denn zum neuen Schulgesetz gehört auch die Einführung des Abiturs in zwölf Jahren – allerdings nur auf Gymnasien, nicht an Gesamtschulen. Durch die Reform würde die Durchlässigkeit des Schulsystems noch mehr eingeschränkt, so die VertreterInnen der Lehrerverbände GEW, VBE und Gesamtschulen. An den Gymnasien wird die Sekundarstufe I auf fünf Jahre gekürzt und die Stundenzahl erhöht, an Real- und Gesamtschulen bleibt es bei sechs Jahren. „Das Gymasium schottet sich ab“, sagte auch Sara Loetz von der LandesschülerInnenvertretung NRW. Um die Durchlässigkeit zu erhöhen, müssten die Schulformen angeglichen werden.
Auch die Abschaffung von Leistungskursen und die verpflichtende Abiturprüfung in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache seien der falsche Weg, sagte Andreas Meyer-Lauber, NRW-Vorsitzender der GEW. Eine Befragung von Studienanfänger habe ergeben, dass es ihnen nicht an Mathekenntnissen gefehlt habe. „Den Schülerinnen beklagen hingegen mehrheitlich die mangelnde Vorbereitung auf Referate und wissenschaftliche Recherche“, so Meyer-Lauber.
An der Schulministerin scheint die gesamte Kritik abzuprallen, sie hält ihr reformiertes Schulsystem für durchlässig. „Mehr individuelle Förderung wird die Möglichkeit erhöhen, die Schulform zu wechseln“, sagte Sommer. Außerdem will sie in der fünften und sechsten Klasse halbjährlich überprüfen lassen, „ob das Kind auf der richtigen Schule gelandet ist.“
Die verpflichtende Grundschulempfehlung beim Übergang zur weiterführenden Schule wurde in der neuen Version des Schulgesetzes leicht verändert – ein kleines Zugeständnis an die Eltern, die selbst über den Werdegang ihrer Kinder entscheiden wollen. Die Grundschullehrer sollen zwei Schulformen empfehlen, für die das Kind „geeignet“ oder „mit Einschränkungen geeignet“ ist.
Zum umstrittenen Prognoseunterricht sollen Kinder verpflichtet werden, wenn sie ihre Eltern gegen die ausdrückliche Empfehlung der Grundschullehrer auf ein Gymnasium oder eine Realschule anmelden wollen – im Zweifelsfall entscheiden also die Lehrer. Neu ist, dass es auch für begabte Kinder, deren Eltern ein Hauptschulabschluss reicht, einen Prognoseunterricht geben soll. „Der ist aber nicht verpflichtend“, so Sommer.