: Mehr Macht für alle
Bürgermeister bekommt mehr Kompetenz, Bürger kriegt leichtere Volkbegehren und Parlamentarier Akteneinsicht
Nach jahrelanger Diskussion erhält der Regierende Bürgermeister mehr Macht. Das Stadtoberhaupt kann künftig die so genannte Richtlinienkompetenz ausüben sowie Senatoren ernennen und entlassen. Am 18. Mai soll die Landesverfassung mit einer Zweidrittelmehrheit des Abgeordnetenhauses entsprechend geändert werden. Gleichzeitig werden Volksbegehren erleichtert (die taz berichtete) und die Rechte des Parlaments erweitert.
Die SPD sprach am Mittwoch von einer „großen Verfassungsreform“. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Christian Gaebler erklärte, in einem Gesamtpaket sei es allen Fraktionen gelungen, einen Kompromiss zu finden. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sagte: „Mit diesem Drei-Säulen-Modell werden der Bürgermeister, das Parlament und die Rechte der Bürger gestärkt.“
Bisher wurde jeder Senator einzeln vom Parlament gewählt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller hatte schon länger gefordert, dass der Regierende Bürgermeister die Richtlinien der Landespolitik bestimme. Linkspartei und Grüne lehnten das bisher ab. Besonders die Grünen bedauern auch jetzt noch, dass künftig kein Misstrauensantrag gegen einzelne Senatoren mehr möglich ist. Die linken Parteien setzten daher durch, dass auch das Parlament gestärkt wird. Abgeordnete bekommen ein Recht auf Akteneinsicht bei den Verwaltungen. Zudem können künftig Aufsichtsratsmitglieder, die für das Land in den Gremien sitzen, vor die zuständigen Parlamentsausschüsse zitiert werden. DPA