43 Prozent sind kein Wählerauftrag

betr.: „Weitermachen wie bisher“, Kommentar vom 27. 3. 06

Meine Frage lautet, ob eine Wahlbeteiligung von 43 Prozent überhaupt irgendeine Partei legitimieren kann, dies als einen „Wählerauftrag“ zu verstehen. 47 Prozent der WählerInnen und Wähler haben eben keinen „Wählerauftrag“ erteilt. Hier sollte über eine Untergrenze entschieden werden, ab wann eine Wahl schlicht als ungültig bewertet wird. B. RINGLAGE-LOCHNER, Essen