: Kein Freispruch nach Nazi-Urteil
KARLSRUHE ap ■ Nationalsozialistische Unrechtsurteile können in der Regel nicht mehr in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgerollt und abgeändert werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Im aktuellen Fall waren 1944 in Aachen zwei 14-Jährige unter dem Verdacht des Plünderns festgenommen und standrechtlich erschossen worden. Im Jahr 2003 beantragten Angehörige die Rehabilitierung der beiden. Sie wurde jedoch vom OLG Aachen abgelehnt, weil solche Unrechtsurteile durch das NS-Aufhebungsgesetz von 1998 pauschal aufgehoben worden sein. Die Verfassungshüter bestätigten nun diese Rechtsauffassung. Bei der Bewältigung des Unrechts der NS-Zeit habe der Gesetzgeber schon wegen der großen Zahl von Willkürurteilen einen praktikablen Weg finden müssen. (Az: 2 BvR 486/05)