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Archiv-Artikel

Parlament berät Kundenschutz

BERLIN ap/taz ■ Das Verbraucherinformations-Gesetz wird heute in die parlamentarische Beratung eingebracht. Voraussichtlich am Freitag geht der Gesetzentwurf von Bundesminister Seehofer in die erste Lesung des Bundestages. Der Entwurf sieht erstmals ein bundesweit einheitliches Recht der Information bei Behörden über Nahrungsmittel vor. Auch über Ausgangsstoffe und Herstellungsverfahren sollen sich Verbraucher informieren dürfen. Der Entwurf stößt jedoch bei Verbraucherschützern und der Opposition auf massive Kritik. Unternehmen können Auskünfte zum Beispiel dann verweigern, wenn sie sich auf Betriebsgeheimnisse berufen. „Das Gesetz schöpft das aus, was praktikabel und konsensfähig ist“, sagte eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums. Ähnliche Vorhaben unter Rot-Grün waren am Widerstand der Industrie und der Länder gescheitert.