: Strittige Trennung vom Müll-Chef
Opposition sieht Fragen zur fristlosen Kündigung des BSR-Chefs Gerhard Gamperl noch nicht beantwortet
Die fristlose Kündigung des Chefs der Berliner Stadtreinigung (BSR), Gerhard Gamperl, sorgt weiter für Diskussionen. Nach Auffassung der Opposition ist die drastische Maßnahme, die der Aufsichtsrat der landeseigenen Betriebe in der vergangenen Woche einstimmig beschloss, noch nicht hinreichend geklärt. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) habe auch vor dem zuständigen Beteiligungsausschuss des Parlaments keine Erklärung geliefert, kritisierten CDU und Grüne gestern.
Der Senat habe nicht klären können, was zur fristlosen Kündigung Gamperls geführt habe, monierte der Grünen-Finanzexperte Jochen Esser. Beraterverträge, ein drohender Müllnotstand oder die Geschäftsergebnisse gäben keinen Anlass zur Kündigung. Einzig die „gebühren- und steuerrechtliche Behandlung von hausmüllähnlichem Gewerbemüll, also dem Müll von Gaststätten und Imbissbuden, wird Gamperl zum Vorwurf gemacht“. Bisher habe daran noch kein Finanzamt Anstoß genommen. Durch die Kündigung drohe großer Schaden.
Der BSR-Aufsichtsrat unter Wolfs Vorsitz hatte als Kündigungsgründe „erhebliche Unzulänglichkeiten in der Amtsführung des bisherigen Vorstandsvorsitzenden und eine zerrüttete Vertrauensbasis zwischen ihm und dem Aufsichtsrat“ genannt. Gamperl habe „Kernaufgaben, für die er eingestellt wurde, nicht gelöst und den Aufsichtsrat mehrfach unzureichend, zu spät, zum Teil gar nicht oder falsch über aufsichtsratsrelevante Vorgänge informiert“.
Gamperl habe seine Arbeit nicht getan, so Wolf. Er sei eingestellt worden, um dafür zu sorgen, dass sich die getrennten Bereiche Tarifkalkulation und Finanzen des Unternehmens miteinander abstimmten. Zur Zuspitzung hatte die buchhalterisch unterschiedliche Behandlung der Gewerbeabfälle geführt. Diese werden gebührenrechtlich als Wettbewerbsgeschäft, steuerlich aber als hoheitliche Aufgabe behandelt. In ersterem Fall müssten Steuern gezahlt werden, in letzterem müssten mögliche Gewinne an die Gebührenzahler zurückgegeben werden – beides gleichzeitig geht aber nicht.
Gamperl wird vorgeworfen, trotz mehrfacher Aufforderung diese Problem nicht entschieden genug angepackt zu haben. Diese Führungsschwäche zu dulden, war der Aufsichtsrat offenbar nicht mehr bereit: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, mag daher das Kalkül der harten Entscheidung gewesen sein. ROT