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Archiv-Artikel

Freizeitausgleich für Castor-Einsätze

ARBEITSRECHT Niedersachsens Polizisten bekommen nach jahrelangem Rechtsstreit nun doch Ausgleich für ihre Überstunden während der Castortransporte im Wendland

Der jahrelange Rechtsstreit um die Anerkennung von Überstunden von Polizisten im Bereitschaftsdienst während der Castor-Einsätze ist beigelegt. Das Innenministerium in Hannover und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben sich auf einen vollen Freizeitausgleich geeinigt, teilte das Ministerium am Sonntag mit. „Wir schätzen das außergewöhnliche Engagement der Polizeibeamten gerade im Castor-Einsatz“, sagte Sprecherin Vera Wucherpfennig. Dies solle nun durch den vollen Freizeitausgleich gewürdigt werden.

Ein Bereitschaftspolizist hatte vor acht Jahren mit Gewerkschaftsunterstützung dagegen geklagt, dass nur ein Viertel seiner Überstunden ausgeglichen wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte ihm 2011 recht gegeben.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) nahm nun die von seinem Vorgänger Uwe Schünemann (CDU) dagegen eingelegte Revision zurück. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle eingesetzten Beamten, weil die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit dem Ministerium vor dem Rechtsstreit eine Musterklagevereinbarung geschlossen hatte.

Konkret geht es um die Bereitschaftszeiten während der Einsätze beim Castor-Transport. Diese waren den Beamten zum Teil nur zu einem Drittel, teilweise sogar nur zu einem Viertel angerechnet worden. Laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sind insgesamt mehrere zehntausend Überstunden aufgelaufen. Im Schnitt geht es demnach um etwa 50 Stunden pro eingesetztem Beamten.

Diese Stunden sollen nun nach Angaben der Ministeriumssprecherin über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit Hilfe von Arbeitszeitkonten abgegolten werden. Ein finanzieller Ausgleich für die Überstunden sei allerdings ausgeschlossen.

Die GdP begrüßte die Einigung. „Wir sind damit sehr zufrieden“, sagte Landeschef Dietmar Schilff am Sonntag. Nach seinen Angaben hatte Schünemann vorab zugesagt, sich an das OVG-Urteil zu halten. „Eigentlich hätten die Kollegen seit 2011 die Überstunden ausgleichen können“, sagte Schilff.  (dpa)