: Gutachter für den Rückflug
Um AsylbewerberInnen abschieben zu können, muss ein Mediziner zunächst deren Flugtauglichkeit testen und einschätzen, ob die erzwungene Reise die Gesundheit gefährdet. Erst dann können die örtlichen Ausländerbehörden die so genannte Rückführung anordnen. Dies ist unabhängig von der vorhergehenden Prüfung, ob dem Menschen Asyl gewährt wird. Die häufig traumatisierten Flüchtlinge werden zu 99 Prozent dann tatsächlich abgeschoben. Diese Quote ist politisch gewollt: Die Innenministerkonferenz hat schon im Jahre 2002 beschlossen, offensiv auf die Ärztekammern einzuwirken, MedizinerInnen für die gewünschte Abschiebungen einzusetzen. Ohne dass mit der Ärzteschaft eine Einigung erzielt wäre, kursieren seitdem sehr unterschiedliche Ländererlasse. Wiederholt hat sich der deutsche Ärztetag gegen diese Instrumentalisierung gewandt. So heißt es in einer Resolution: „Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer ,Reisefähigkeitsbescheinigung‘ unter Missachtung fachärztlich festgestellter Abschiebungshindernisse [...] sind mit unseren ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.“ JOE