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Grabgärtner haben Angst um ihre Jobs

Die geplante Aufhebung des Friedhofzwangs für Urnen stößt beim Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) in Bonn auf heftige Kritik. Die Gesetzesnovelle, die eine befristete Aufbewahrung der Urne eines Angehörigen zu Hause ermöglichen soll, führe zu einer Verletzung der Totenruhe, so BdF-Vorstand Martin Walser.

„Ein Umgang mit der Wahrung der Totenruhe ist außerhalb des Friedhofs nicht gewährleistet“, glaubt Walser. Mit einer Urne, die etwa im Wohnzimmer stehe, werde „am Fundament einer jahrhundertealten Tradition gesägt“. Die Bremer Bürgerschaft will voraussichtlich Ende September über die Gesetzesänderung entscheiden. Der BdF wirbt für seine Arbeitsstätten als Orte der Erinnerung.  (epd)

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