: Nachteile gerecht verteilen
VON SEBASTIAN HEISER
Was ist besser: Wenn wenige Anwohner jede Nacht sehr lauten Fluglärm haben? Oder wenn viele Anwohner vom Fluglärm betroffen sind, der dafür nicht so laut ist? Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstagabend richtig entschieden – für die zweite Alternative. Das Gericht entlastet damit die besonders stark betroffenen Anwohner der brandenburgischen Ortschaften Blankenfelde und Mahlow. Dort sollten nach den Plänen des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung jede Nacht die Wände wackeln: Bei Ostwind durch die landenden Flugzeuge, bei Westwind durch die Starts.
Bei den Landungen lässt sich das nicht vermeiden – die Flugzeuge müssen gerade auf ihre Bahn zufliegen. Aber nach einem Start können die Flieger rasch abschwenken, um Blankenfelde und Mahlow nördlich zu umfliegen. Der Lärm wird dort dadurch spürbar leiser.
Neue Proteste stehen bevor
Der Nachteil: Die Flugzeuge rücken näher an den Stadtteil Lichtenrade im Süden Berlins heran. Die Flieger werden dort somit nicht nur leise aus der Ferne zu hören sein, sondern deutlich vernehmbar.
Das ist eine gerechte Entscheidung. Schließlich wird die breite Masse der Berlinerinnen und Berliner den Flughafen nutzen – dann ist es auch richtig, die Nachteile breiter zu verteilen, anstatt sie nur einer sehr kleinen Gruppe von Brandenburgern aufzubürden. Die Menschen in Südberlin werden das naturgemäß anders sehen. Der Flugroutenstreit dürfte somit wieder durch neue Proteste angefacht werden.