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Archiv-Artikel

Tritte gegen den Kopf

URTEIL Sicherheitsmann wegen Körperverletzung eines Obdachlosen zu Geldstrafe verurteilt

Der Tritt gegen einen am Boden fixierten Obdachlosen kostet den ehemaligen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma 1.800 Euro Strafe. Das Amtsgericht St. Georg sprach den 29-jährigen Cüneyt K. am Dienstag der Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von 90 Tagessätzen an die Staatskasse. „Ich halte das für ein mildes Urteil, das der Sache gerecht wird“, sagte Richter Rieckhoff bei der Urteilsverkündung nach Angaben des Straßenmagazins Hinz und Kunzt. „Beim Geschädigten sind die Folgen ja glücklicher Weise nicht so gravierend.“

Am 23. Januar 2013 kam es vor dem Winternotprogramm in der Spaldingstraße zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen dem Sicherheitspersonal und einem Obdachlosen. Am Ende fixierten zwei Securitys den Mann auf dem Boden, Cüneyt K. trat auf den Wehrlosen ein. Ein Zeuge berichtete von einem Tritt „mit Anlauf, als ob sein Kopf ein Fußball wäre“.

Der Angeklagte Cüneyt K. verteidigte sich, er habe nicht gegen den Kopf, sondern gegen den Arm des Mannes getreten. Er sei davon ausgegangen, dass dieser ein Messer in der Hand gehalten habe. Die mutmaßliche Waffe war allerdings keine: Der Obdachlose hatte den Dienstausweis eines Securitymitarbeiters abgerissen und in der Hand gehalten. Richter Rieckhoff konnte K. damit nicht überzeugen: „Ich nehme Ihnen das nicht ab.“

Für wahrscheinlicher hielt der Richter die Schilderung eines anderen Zeugen: K. sei in Rage gewesen, weil das Opfer seine Mutter beleidigt habe. Zuvor soll der Mann sich „sehr aggressiv“ mit anderen Obdachlosen gestritten haben, sagten mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter vor Gericht aus. Deswegen hätten sie ihn für zwei Stunden des Hauses verwiesen. „Er sollte sich erst mal beruhigen“, so einer der Zeugen. Das Opfer war bei der Verhandlung nicht zugegen, sagte aber in seiner polizeilichen Vernehmung: „Ich sah keinen Grund, das Haus zu verlassen.“  (taz)