: Komplizierte Frühförderung
SOZIALES Bewilligungsverfahren für die Förderung schreckt viele Eltern ab
Marco Weiß, Lebenshilfe Bremen
Eltern behinderter und entwicklungsbeeinträchtigter Kinder haben ein Recht darauf, diesen auf Kosten der Krankenkassen in Frühförderzentren helfen zu lassen. Doch seit einer Umstrukturierung des Frühfördersystems im Jahr 2012 müssten Eltern die benötigten Leistungen in einem aufwändigen Verfahren beantragen.
Das ist nicht einfach, wie Marco Weiß vom Verein Lebenshilfe Bremen erzählt. „Die Eltern sind oft erschrocken über die vielen Angaben, die sie in den Anträgen machen müssen“, sagt er. Am Anfang des Verfahrens stehe in der Regel eine Beratung in einer Förderstelle, oder ein Gespräch mit einem Kinderarzt. Daraufhin müssten Eltern einen Antrag an die Steuerungsstelle Frühförderung der Sozialbehörde schicken.
Erst nachdem das Kind im Gesundheitsamt untersucht wurde und die Steuerungsstelle Frühförderung die Behandlung und Kostenübernahme bewilligt hat, könnten Kinder in das Programm der Förderstellen wie die der Lebenshilfe aufgenommen werden. Der Aufwand lohne sich, so Weiß, da die meisten Anträge bewilligt würden. Für viele Eltern sei die Beantragung der Leistungen aber noch aus einem anderen Grund schwierig, so Weiß. „Manchen fällt es schwer, ihre Kinder überhaupt als behindert einzustufen.“ Denn von den rund 200 Kindern, die Teil der Frühförderung der Lebenshilfe sind, hätten nicht alle organische Behinderungen, wie zum Beispiel das Down-Syndrom, sondern zunehmend auch soziale Entwicklungsrückstände. Eine Behinderung liegt laut Weiß ab einem Entwicklungsrückstand von sechs Monaten vor. Die Lebenshilfe Bremen ist einer von sechs Trägern, die in Bremen neun Frühförderstellen unterhalten. In ihren kürzlich umgebauten Räumen arbeiten neben Heil- und Sozialpädagogen jetzt auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden.JURIK ISER